Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. 

Der Kirchenvorstand besteht aus dem Propst als dem Vorsitzenden, 12 gewählten Kirchenvorsteher*innen sowie einer entsandten Person aus dem Pfarreirat.

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde: Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Grundstücke und ggf. Stiftungen. Er hat ein Vermögensverzeichnis zu führen, den Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen. Alle Mitglieder leisten ihre Arbeit ehrenamtlich.   

Gewählt wird der Kirchenvorstand für vier Jahre in geheimer und direkter Wahl durch die Gemeindemitglieder. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 16 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 18 Jahre alt ist (passives Wahlrecht). 
 

Aktuelle Mitglieder des Kirchenvorstandes

Udo Botson
Vynen

Edgar Drißen
Wardt

Benedikt Geenen
Xanten

Peter Giesen
Xanten

Swen Hoogen
Xanten

Theo Lemken
Xanten

Robert Matthaiwe
Birten

Stefan Notz
Propst

Eduard Peeters
Marienbaum

Ludger Riedel
Xanten

Benedikt Rodermond
Pfarreirat

Martin Steeger
Xanten

Alexandra van Bebber
Xanten

Edmund van de Sand
Obermörmter