Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Grundlage für seine Arbeit ist das „Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens“ vom 24.07.1924. Dieses Gesetz gilt weiterhin mit wenigen Änderungen bis heute.
Der Kirchenvorstand besteht aus dem örtlichen Pfarrer als dem Vorsitzenden sowie einer je nach Größe der Gemeinde unterschiedlichen Zahl von gewählten Kirchenvorstehern. Zudem können noch weitere Geistliche der Pfarrei dem Gremium angehören.
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde: Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwas Pfarrheime, Grundstücke und ggf. Stiftungen. Er hat ein Vermögensverzeichnis zu führen, den Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen. Alle Mitglieder leisten ihre Arbeit ehrenamtlich.
Gewählt wird der Kirchenvorstand für sechs Jahre in geheimer und direkter Wahl durch die Gemeindemitglieder. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre alt ist (passives Wahlrecht). Die Kirchenvorsteher werden für jeweils sechs Jahre gewählt.
Um Kontinuität in der Arbeit des Kirchenvorstandes zu gewährleisten, scheidet im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Gewählten aus, wobei eine Wiederwahl möglich ist.
Aktuelle Mitglieder des Kirchenvorstands:
- Heinrich van den Berg
- Edgar Drißen
- Thomas Frensch
- Peter Giesen
- Dr. Susanne Göbel-Langen
- Walter Groß
- Michael Heiming
- Werner van Hüth
- Alexandra van Bebber
- Theo Lemken
- Propst Stefan Notz
- Markus Pieper
- Birgit Rennings
- Heinz Roters
- Edmund van de Sand
- Karl Schmitz
- Holger Wefers
Quelle: Kirche+Leben
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