Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. 

Der Kirchenvorstand besteht aus dem Propst als dem Vorsitzenden sowie 16 gewählten Kirchenvorsteher*innen. 

Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Gemeinde: Kirchengebäude, Gemeindeeinrichtungen wie etwa Pfarrheime, Grundstücke und ggf. Stiftungen. Er hat ein Vermögensverzeichnis zu führen, den Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen. Alle Mitglieder leisten ihre Arbeit ehrenamtlich.   

Gewählt wird der Kirchenvorstand für sechs Jahre in geheimer und direkter Wahl durch die Gemeindemitglieder. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einem Jahr am Ort der Gemeinde wohnt. Wählbar für das Gremium ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre alt ist (passives Wahlrecht). 

 

 

 

Aktuelle Mitglieder des Kirchenvorstands:

  • Alexandra van Bebber
  • Heinrich van den Berg
  • Edgar Drißen
  • Thomas Frensch
  • Peter Giesen
  • Dr. Susanne Göbel-Langen
  • Walter Groß
  • Michael Heiming
  • Werner van Hüth
  • Andreas Kochs
  • Theo Lemken
  • Propst Stefan Notz
  • Markus Pieper
  • Birgit Rennings
  • Edmund van de Sand
  • Karl Schmitz
  • Holger Wefers